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Überschrift 1

AGB - Fang A Personal Training

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Dienstleistungen von Fang A Personal Training unterliegen voll-umfänglich diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden.

1. Allgemeines

Grundsätzlich dauert eine Dienstleistung von Fang A Personal Training eine Stunde. Zur seriösen Planung werden Stundenanfragen bitte mindestens 1 Woche vorher vereinbart. Ich bitte Sie auch Termine pünktlich einzuhalten, um ein effizientes und effektives Training zur Erreichung Ihrer individuellen Zielsetzungen garantieren zu können (Bedenken sie dass es auf Kosten Ihrer Zeit geht).

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem gelösten Abo. Bei einem Abonnement ist der vollständige Betrag, sofern nichts anderes vereinbart, per Einzahlungsschein 5 Tage nach Antritt des 1. Trainings zu überwiesen oder bar zu bezahlen. Andere Varianten (z.B. Einzelsitzung) werden am Trainingstag bar bezahlt. Falls nichts anderes schriftlich festgehalten wurde, sind die Personaltrainingsstunden innerhalb von 6 Monaten einzulösen. Der Vertrag ist nicht kündbar, aber das Abo ist auf 3. Personen übertragbar. Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. MwSt.. Nicht im vereinbarten Stundenhonorar inbegriffen sind Miete von Örtlichkeiten wie Sporthallen, Fitnesscenter, Hallenbäder, Sportanlagen oder ähnliches. Beim Home-Training ab einer Entfernung zwischen Wohnort/Arbeitsort von Trainer und dem gewünschten/festgelegten Trainingsort von mehr als 10 km, wird eine Kilometerpauschale von CHF 0.60 je gefahrenen Kilometer verrechnet. Bei grösseren Distanzen kann zusätzlich noch die Fahrzeit in Rechnung gestellt werden, dies wird aber vorab mit dem Kunden vereinbart.

3. Terminverschiebngen, Absagen, Nichterscheinen

Damit für den Kunden keine unnötigen Kosten entstehen kann ein Termin bis 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten verschoben oder abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb dieser 24 Stunden werden die Kosten für den betroffenen Termin vollumfänglich verrechnet. Ausnahmen sind Krankheit, Unfall und Todesfall in der Familie. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird ebenso der volle Betrag für den betroffenen Termin verrechnet.

4. Gesundheitsfragen und Schweigepflicht

Der Gesundheitsfragebogen mit Ihren Gesundheitsangaben und Ihren Zielsetzungen ist gleich zu Beginn vollständig auszufüllen. Zur Absicherung von Fang A Personal Training ist dies obligatorisch. Je mehr persönliche Informationen ich von Ihnen habe, desto individueller, effizienter und effektiver kann das Training gestaltet werden. Als Personal Trainerin unterstelle ich mich der Schweigepflicht. Die persönlichen Angaben sowie persönliche Gespräche werden vertraulich behandelt und nicht an 3. Personen weitergegeben.

5. Haftung und Versicherung

Der Kunde ist verpflichtet, vor Aufnahme eines Personal Trainings, eigenständig einen ärztlichen Check-up zu absolvieren und das Ergebnis der Trainerin mitzuteilen; die unverzügliche Mitteilungspflicht gilt auch bei späteren temporären und dauernden Veränderungen des Gesundheitszustandes. Die Trainerin weist den Kunden hiermit darauf hin, dass jede Form sportlicher Betätigung stets mit Risiken verbunden ist. Zu jedem Zeitpunkt, vor, während und nach dem Training, gilt das Prinzip der Eigenverantwortung des Kunden. Fang A Personal Training ist dem Kunden gegenüber nur dann haftbar, wenn diese ihre Instruktions-, Überwachungsund sonstigen vertragsspezifischen wesentlichen Leistungspflichten schuldhaft verletzt hat. Die Kranken-, sowie Unfallversicherung ist Sache des Kunden. Fang A Personal Training übernimmt keine Garantie für den Erfolg, beide Vertragspartner achten jedoch auf eine möglichst effektive Zusammenarbeit, insoweit erfolgt das Angebot auf Risiko des Kunden.

6. Vertragsabschluss

Der Vertrag ist mit dem Ankreuzen und dem gegenseitigen Unterzeichnen rechtskräftig. Die AGB von Fang A Personal Training werden dadurch anerkannt.

7. Diverses

Kann ein Abonnement nicht mehr benützt werden (Krankheit oder Unfall), so kann die Dienstleistung, nach Vorweisung eines entsprechenden Arztzeugnisses, zu einem späteren Zeitpunkt bezogen werden. Nach Absprache können die Trainings auch an eine andere Person übertragen werden. Es werden keine Trainings zurückerstattet.

8. Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung durch den Kunden

Werden die Dienstleistungen des Anbieters nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.

9. Vertrags- oder AGB-Änderungen

Änderungen sind nicht ausgeschlossen und werden dem Kunden 14 Tage vor in Kraft treten mitgeteilt.

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz von Fang A Personal Training, 6245 Ebersecken. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

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